Max höhe sichtschutzzaun frechen
Lokale vorschriften in frechen
die maximal zulässige höhe und die generellen anforderungen an sichtschutzzäune in frechen werden primär durch die lokalen vorschriften der stadt frechen bestimmt. Diese sind stets vor baubeginn zu prüfen, da sie spezifischer sein können als die allgemeine landesbauordnung:
- bebauungspläne (b-pläne) der stadt frechen: diese sind die maßgeblichsten dokumente und können konkrete festsetzungen zur art, höhe und sogar zum material von einfriedungen im jeweiligen baugebiet enthalten. Prüfen sie den für ihr grundstück geltenden b-plan bei der stadtverwaltung frechen.
- örtliche bauordnung und gestaltungssatzungen der stadt frechen: ergänzend können diese dokumente allgemeingültige regelungen treffen, die beispielsweise die ästhetik oder spezifische anforderungen an die einpassung in das ortsbild betreffen.
- landesbauordnung NRW (bauo NRW): gemäß §62 bauo NRW (genehmigungsfreie vorhaben, abs. 1 nr. 6a) sind zäune und mauern bis zu einer höhe von 2,00 m über der geländeoberfläche an der grundstücksgrenze in der regel genehmigungsfrei, sofern sie nicht aufgrund von bebauungsplänen oder anderen satzungen einer genehmigung bedürfen. Die regelungen des nachbarrechtsgesetzes NRW sind ebenfalls zu beachten. Eine überschreitung der 2,00 m höhe bedarf in den meisten fällen einer baugenehmigung.
ein bauherr in frechen erhielt eine rückbauanordnung für einen 2,30 m hohen sichtschutzzaun, da der gültige bebauungsplan für sein grundstück eine maximale einfriedungshöhe von 1,80 m vorsah und die erforderliche baugenehmigung fehlte. Prüfen sie daher stets die spezifischen vorgaben für ihr flurstück, idealerweise durch einsichtnahme in die einschlägigen dokumente der stadt frechen.
Häufige fehler bei der planung und ausführung von sichtschutzzaun-fundamenten
um kostenintensive nachbesserungen und standsicherheitsprobleme zu vermeiden, sollten folgende typische fehlerquellen beachtet werden:
- unterschreitung der frosttiefe: dies führt bei frostempfindlichen, bindigen böden (z.B. Lehm, schluff) zur frosthebung des fundaments und damit zu schäden am zaun (schiefstand, risse). Eine mindesttiefe von 80 cm unter gok ist in NRW obligatorisch.
- unzureichende berücksichtigung von windlasten: insbesondere bei hohen, geschlossenen zaunfeldern entstehen erhebliche windlasten, die das fundament und die pfosten auf biegung beanspruchen. Eine zu geringe fundamentgröße oder -tiefe kann zum kippen oder reißen des zauns führen. Beachten sie din en 1991-1-4.
- fehlende drainage bei bindigem baugrund und hohem wasserstand: stauwasser kann die tragfähigkeit des bodens mindern und bei frost zu zusätzlichen schäden führen. Eine dränung nach din 4095 kann in kritischen fällen (z.B. Hanglage mit anstehendem schichtwasser) erforderlich sein.
- nichtbeachtung der tatsächlichen bodenart und tragfähigkeit: nicht jeder boden hat die gleiche tragfähigkeit. Fundamente in weichem, organischem boden erfordern eine größere aufstandsfläche oder tiefere gründung als in tragfähigem sand oder kies. Eine einschätzung des bodens nach din 18196 und din 18300 ist grundlegend.
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