Abrissgenehmigung solarmodule wesel

Technische anforderungen (din 18300, din en 1997-1, bauo NRW)

die statische bemessung und ausführung der fundamente für solarmodule auf lehmboden erfordert eine präzise einhaltung der technischen regelwerke.

Baugrund und gründung

  • baugrunduntersuchung: für jede tragende gründung ist eine qualifizierte baugrunduntersuchung nach din en 1997-1 (eurocode 7) mit den nationalen anhängen unerlässlich. Diese liefert die notwendigen kennwerte des bodens (scherfestigkeit, verformungsmodul, grundwasserstand, frostempfindlichkeit) für eine sichere fundamentbemessung. Bei lehmboden sind insbesondere die frostempfindlichkeit und das quell-/schwindverhalten zu beachten.
  • frostfreie gründung (din 18300 vob/c): gemäß allgemeiner ingenieurpraxis und den anforderungen an dauerhaft standsichere gründungen im nordrhein-westfälischen klima muss die unterkante von fundamenten mindestens 80 cm unter der geländeoberkante (gok) liegen, um frosthebungen sicher auszuschließen. Dies leitet sich aus den anforderungen der din 18300 (vob/c erdarbeiten), abschnitt 3.2.1 "aushubtiefe und -breite", in verbindung mit den regionalen frostzonenkarten ab.
  • bemessung von fundamenten (din en 1997-1): die tragfähigkeit und gebrauchstauglichkeit der fundamente ist nach din en 1997-1 (eurocode 7) nachzuweisen. Dies beinhaltet die überprüfung der grundbruchsicherheit, der kippsicherheit, des gleitens und der zulässigen setzungen. Die einwirkungen (eigengewicht, windlast nach din en 1991-1-4, schneelast nach din en 1991-1-3) sind in der statischen berechnung detailliert anzusetzen.

Bauordnung NRW und statische nachweise

  • prüfpflicht: abhängig von größe und ausführung des solarmodulprojekts können statische nachweise gemäß § 67 bauo NRW i.V.M. Der prüfverordnung (prüfvo NRW) prüfpflichtig sein. Dies gilt insbesondere für größere, freistehende anlagen, die als "sonstige bauliche anlage" im sinne der bauordnung gelten.
  • brandschutz: bei solarmodulen auf gebäuden sind die brandschutzanforderungen gemäß § 31 und § 32 bauo NRW zu beachten, insbesondere hinsichtlich dachdurchdringungen und abständen zu brandwänden.

Fundamenttypen für solarmodule auf lehmboden in NRW

bei lehmboden sind bestimmte fundamenttypen besonders geeignet, um den herausforderungen wie frostempfindlichkeit, quellverhalten und geringer versickerung zu begegnen. Die auswahl muss stets auf basis eines bodengutachtens erfolgen.
fundamenttyp mindesttiefe (uk fundament unter gok) material kostenschätzung (material & einbau)
einzelfundament (punktfundament) ≥ 80 cm (frostfrei) beton c20/25, bewehrungsstahl b500s 150 - 300 €/stück (ca. 60x60x80cm, ohne aushub)
streifenfundament ≥ 80 cm (frostfrei) beton c20/25, bewehrungsstahl b500s 80 - 150 €/lfm (ca. 30x80cm, ohne aushub)
schraubfundament (mit betonkragen bei lehm) ≥ 120 - 200 cm (bis in tragfähigen, frostfreien horizont) stahl s235jr, beton c20/25 für kragen 200 - 500 €/stück (inkl. Installation, je nach größe)
plattenfundament (bei großflächigen anlagen) ≥ 80 cm (mit sauberkeitsschicht und dränage) beton c25/30, bewehrungsstahl b500s 100 - 250 €/m² (für ca. 20cm dicke, ohne aushub)
hinweis: die kostenschätzungen sind richtwerte und können je nach regionalen gegebenheiten, baugrund, zugänglichkeit und auftragsvolumen stark variieren. Sie beinhalten weder erdarbeiten noch die statische berechnung oder bauüberwachung.

Häufige fehler und fallstricke

als statiker begegne ich immer wieder denselben fehlern, die zu mehrkosten, verzögerungen oder sogar zu bauschäden führen können.
  • fehlende baugrunduntersuchung: die annahme von "tragfähigem boden" ohne gutachten ist ein hohes risiko. Eine unzureichende baugrunduntersuchung führt oft zu einer falschen fundamentbemessung, was setzungen, risse oder sogar den verlust der standsicherheit nach sich ziehen kann.
  • ignoranz der frosttiefe: fundamente, die nicht mindestens 80 cm frostfrei gegründet sind, können bei lehmboden durch auffrieren des bodens angehoben werden, was zu beschädigungen der anlage führt.
  • unzureichende drainage bei lehmboden: stauendes sickerwasser oder ein hoher grundwasserstand in verbindung mit lehmboden kann zu aufweichendem baugrund und damit zu unzulässigen setzungen führen. Eine fachgerechte drainage ist hier entscheidend.
  • fehlerhafte lastannahmen: die vernachlässigung extremer wind- und schneelasten (insbesondere im flachland oder exponierten lagen) führt zu unterdimensionierten fundamenten, die im extremfall versagen können.
  • missachtung lokaler abstandsflächen: ein bauherr in wesel erhielt ablehnung seines bauantrags, da die freistehende solaranlage die nach § 6 bauo NRW erforderlichen abstandsflächen zu den nachbargrundstücken nicht einhielt - prüfen sie stets die lokalen anforderungen und den bebauungsplan.
  • vergessen der abrissgenehmigung: auch wenn es um neubau geht, darf der lebenszyklus nicht vernachlässigt werden. Die versäumte anzeige oder beantragung einer abrissgenehmigung für rückzubauende bestandsanlagen vor der neuerrichtung kann zu bußgeldern und bauverzögerungen führen, insbesondere wenn es sich um größere, fest verankerte strukturen handelt.