Darf man terrassenüberdachung ohne genehmigung bauen auerbach

Lokale vorschriften in auerbach

ob eine baugenehmigung für ihre terrassenüberdachung in auerbach erforderlich ist, hängt von den lokalen bauvorschriften und dem flächennutzungsplan der stadt auerbach ab. Bitte prüfen sie die offiziellen veröffentlichungen der stadt auerbach, wie beispielsweise die "bekanntmachung über verfahrensfreie bauvorhaben", um die genauen bestimmungen für ihre spezifische situation zu ermitteln. In vielen gemeinden gibt es grenzwerte für die größe (z.B. Bis zu 30 m² grundfläche) und die höhe von solchen baulichen anlagen, unterhalb derer keine genehmigung erforderlich ist.

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW und eurocode 7)

unabhängig von der genehmigungspflicht müssen terrassenüberdachungen stets den technischen baubestimmungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die standsicherheit.
  • fundamente: gemäß din 18300 (vob/c - erdarbeiten) müssen fundamente frostsicher gegründet werden. Die genaue mindesttiefe hängt von der örtlichen frostgrenze ab, die in der regel bei 80 cm angenommen wird, sofern keine spezifischen erkenntnisse vorliegen. Für die bemessung der fundamente im hinblick auf lasten (schnee, wind) und den baugrund ist der eurocode 7 (din en 1997-1) maßgeblich. Ein bodengutachten kann hier klarheit schaffen, ist aber bei kleineren, freistehenden terrassenüberdachungen oft nicht zwingend vorgeschrieben, sofern die baugrundverhältnisse als unbedenklich gelten.
  • bauordnung NRW (bauo NRW): die bauordnung nordrhein-westfalen regelt die anforderungen an bauwerke. Auch für verfahrensfreie bauvorhaben gilt, dass die öffentlich-rechtlichen vorschriften einzuhalten sind (§ 62 bauo NRW). Dies umfasst insbesondere die standsicherheit und den brandschutz. Bei terrassenüberdachungen, die an ein bestehendes gebäude angebaut werden, sind zudem die vorschriften zur abstandsfläche (§ 6 bauo NRW) zu beachten.

Fundamenttypen und kostenschätzungen (beispielhafte werte)

die wahl des fundamenttyps hängt maßgeblich von der bodenbeschaffenheit ab. Die folgenden werte sind richtwerte und können je nach bodengutachten und spezifischer ausführung variieren.
fundamenttyp mindesttiefe (bei normalem baugrund, frostfrei) material kostenschätzung (pro stück, ohne arbeitslohn)
punktfundament (für pfosten) mindestens 80 cm beton c12/15, stahlbewehrung ca. 50 - 150 €
streifenfundament (unter tragenden wänden/mauerwerk) mindestens 80 cm beton c12/15, stahlbewehrung ca. 70 - 200 € pro laufendem meter
schotter-polster mit betonplatte (bei besser tragfähigem baugrund) tiefe variabel, z.B. 30-50 cm für polster + betonplatte schotter, beton c16/20 ca. 80 - 180 € pro m²
schraubfundamente (für leichte konstruktionen) herstellerangaben beachten, je nach bodentyp stahl verzinkt ca. 40 - 120 € pro stück

Wichtiger hinweis

ein bauherr in [stadt/gemeinde einfügen, falls relevant, ansonsten "einer ähnlichen region"] erhielt eine beanstandung wegen fehlender dokumentation der fundamente. Es ist stets ratsam, alle baulichen maßnahmen sorgfältig zu dokumentieren, auch wenn diese als genehmigungsfrei gelten. Ein bodengutachten kann im zweifel klarheit über die tragfähigkeit und frostempfindlichkeit des untergrunds geben.